Hausordnung in der Ferienwohnung Artlenburg
Unsere private Ferienwohnung soll Ihnen ein zweites Zuhause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen. Wir haben uns mit der Auswahl der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden was Sie benötigen. Die Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen zufriedenstellende Räumlichkeiten anzubieten.
Allgemein
Sollten Sie irgendetwas vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie die Ferienwohnung pfleglich. Tragen Sie auch Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.
Raucher
Das Rauchen ist innerhalb der Ferienwohnung nicht gestattet. Auf der Terrasse befindet sich ein Aschenbecher.
Haustiere
Sind nicht erlaubt.
Küche
Bitte beachten Sie, dass das Geschirr, Töpfe, Pfannen nur im sauberen, trockenen Zustand in die Schränke eingeräumt wird. Teller und Töpfe vor dem Einräumen in den Geschirrspüler grob von Essensresten befreien.
Bad
Bitte keine Hygieneprodukte und Essensreste in der Toilette entsorgen! Nach der Benutzung der Waschmaschine ist der Wasserabsperrhahn zu schließen.
Müll
Wir sind verpflichtet den Müll zu trennen. Gelbe Tonne (Wertstoffmüll), Graue Tonne (Restmüll) und Blaue Tonne (Papier) befinden sich am und im Schuppen.
Ruhezeiten
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, dass von 22:00 – 07:00 Uhr die Nachtruhe und von 13:00 – 15:00 Uhr die Mittagsruhe eingehalten wird.
Beschädigungen
Sollte etwas kaputt gehen oder beschädigt werden, teilen Sie uns das bitte vor Ihrer Abreise mit. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Schlüssel
Bitte geben Sie Ihre Schlüssel nicht aus der Hand. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten (Schließanlage).
Parkmöglichkeit
Es steht Ihnen auf dem Grundstück ein (1) Stellplatz zur Verfügung. Parken Sie nur auf dem Platz Nr. 8! Alle anderen Fahrzeuge parken Sie bitte außerhalb. In 200 m Entfernung befindet sich ein großer Parkplatz. Mit dem zur Verfügung gestellten Stellplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Eigentümer der Ferienwohnung nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Verschiedenes
Fenster und Terrassentüren sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.
Im Notfall oder wegen dringender Reparaturarbeiten ist der Vermieter berechtigt die Wohnung zu betreten.
Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.